Bankverbindung
Zürcher Kantonalbank
8604 Volketswil
Switzerland
Konto Nr.: 0110 5000 5662 9
IBAN Nr.: CH61 0070 0110 5000 5662 9
SWIFT: ZKBKCHZZ80A
Clearing Nr.: 700
AGB's
1. Allen Lieferungen und Leistungen der Firma SOULRIDERS SYNDICATE, aufgrund von Produktionsaufträgen oder Onlinebestellungen über das Internet, liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von SOULRIDERS SYNDICATE sowie der Schriftform; dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
2. SOULRIDERS SYNDICATE wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten pünktlich einhalten. Werden diese um mehr als sechs Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Diese Nachfrist muss mindestens einen Monat betragen. Kommt sodann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, so kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Sollte der Käufer im Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5% des Kaufpreises und umfasst lediglich den Ersatz unmittelbaren Schadens, also insbesondere nicht Ersatz des entgangenen Gewinns oder eines sonstigen mittelbaren Schadens. Weitergehende Ansprüche des Käufers - insbesondere auf Lieferung - sind ausgeschlossen. 3. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden ist und das Lager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn SOULRIDERS SYNDICATE die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Bei Sendungen des Kunden an SOULRIDERS SYNDICATE trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei der Firma SOULRIDERS SYNDICATE in Zürich. 4. Rechnungen von SOULRIDERS SYNDICATE sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar. Ab dem 30. Tag nach Rechnungsdatum ist SOULRIDERS SYNDICATE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Zürcher Kantonalbank zu verlangen, es sei denn, daß SOULRIDERS SYNDICATE höhere Verzugszinsen oder der Käufer eine geringere Belastung der Firma SOULRIDERS SYNDICATE nachweist, ohne daß es der vorherigen Mahnung bedarf. Etwaige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Bei Produktionsaufträgen oder Einkäufen durch Wiederveräkufer, sind 70% des Gesamtbetrages (100% bei Neukunden) sofort fällig und die restlichen 30% des Gesamtbetrages bei Lieferung. 5. Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Bei berechtigten Beanstandungen wird SOULRIDERS SYNDICATE Fehlmengen nachliefern und im übrigen unter Vorbehalt des Ausschlusses nach ihrer Wahl die Ware umtauschen, sie zurücknehmen oder dem Käufer einen Preisnachlass einräumen. Ist im Falle des Umtausches der Ware auch die zweite Ersatzlieferung mangelhaft, so steht dem Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung zu. Die Gewährleistung für Mängel bei Kleider ist auf Umtausch beschränkt. 6. Die Produkte wurden sorgfältig erstellt und geprüft. SOULRIDERS SYNDICATE gewährleistet dass das bestellte Produkt bei der Übergabe bzw. Versendung keine Material- und/oder Herstellungsfehler hat. Sollte ein Produkt gleichwohl fehlerhaft sein, wird es von SOULRIDERS SYNDICATE umgetauscht. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen für Folgen, die durch vorgenommene Änderungen des Käufers oder eines Dritten an der Ware oder durch unsachgemäße Behandlung oder fehlerhaftes behandeln der Ware entstanden sind. SOULRIDERS SYNDICATE haftet in keinem Fall für die körperlichen Reaktionen des Käufers auf das Produkt. 7. Bei Produktionsaufträgen hat der Kunde zu sorgen, dass alle zur Produktion notwendigen Daten an SOULRIDERS SYNDICATE zugestellt werden. Sind durch die vom Kunden angegebenen Informationen/Daten Fehler bei der Produktion entstanden, so traegt der Kunde die alleinige Verantwortung. Die Firma SOULRIDERS SYNDICATE uebernimmt auch dann keine Haftung, wenn SOULRIDERS SYNDICATE im Auftrag eines Kunden Produkte erstellt, die in irgendeinem Zusammenhang mit einer anderen Marke gebracht werden koennten. 8. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der aufgrund des Vertrages zustehenden Forderungen (auch Online-bestellungen) im Eigentum der Firma SOULRIDERS SYNDICATE. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die SOULRIDERS SYNDICATE gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand stellt, z. B. aufgrund von Reparaturen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und vertragsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt. Der Kunde ist verpflichtet, SOULRIDERS SYNDICATE alle im Rahmen einer Rechtverfolgung aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 9. Erhält SOULRIDERS SYNDICATE einen Produktionsauftrag in Schriftform, so wird nach der Bank- oder Posteingangsbestätigung des von SOULRIDERS SYNDICATE geforderten Betrages, je ein Produktions-Sample des gewünschten Produktes erstellt. 10. SOULRIDERS SYNDICATE ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. 11. Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist Zürich.




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